Mitgliederversammlung 2026 VGS Ilmenau e.V.

httpsde.freepik.comvektoren-kostenlosgeschaeftsleute_2900428.htm#page=1&query=meeting&position=17.jpg

Einladung zur Mitgliederversammlung am 22.10.2026 in Ilmenau.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

satzungsgemäß möchten wir sie herzlich zu unserer diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung

am  22.10.2026 um  14:30 Uhr

einladen. Die Versammlung findet in der Sportstätte des Vereins für Gesundheitssport e.V. Ilmenau „Physiotherapie“ 98693 Ilmenau Krankenhausstr. 26 statt. Als Tagesordnung sind vom Vorstand folgende Themen festgelegt worden:

1. Eröffnung
2. Wahl des Versammlungsleiters
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Verlesung der Tagesordnung
5. Vorlage des Rechenschafts- und Kassenberichtes des Vorstandes
6. Entlastung des Vorstandes für das vergangene Geschäftsjahr
7. Satzungsänderung – Textvorschlag für einen neuen Paragraphen:

§ 12 Beisitzer und Beirat

1. Der Vorstand kann zur Unterstützung der laufenden Vereinsgeschäfte sowie zur Beratung jederzeit ehrenamtliche Beisitzer ernennen oder einen Beirat einrichten. Die Anzahl der Beisitzer und Beiratsmitglieder ist nicht begrenzt und wird vom Vorstand nach Bedarf festgelegt.

2. Die Berufung und Abberufung von Beisitzern oder Mitgliedern des Beirats erfolgt durch Beschluss des Vorstands. Die Amtszeit der berufenen Personen endet spätestens mit der Amtszeit des ihn berufenden Vorstands. Eine wiederholte Berufung ist zulässig.

3. Die Aufgabenbereiche der ernannten Personen gliedern sich wie folgt:
a) Die Beisitzer unterstützen den Vorstand aktiv im operativen Tagesgeschäft sowie bei der Umsetzung der gemeinnützigen Zwecke. Ihr Aufgabenbereich umfasst insbesondere die eigenverantwortliche Betreuung spezifischer Ressorts (z. B. Organisation des Rehasports nach § 64 SGB, Aufbau und Entwicklung neuer sportlicher Angebote, Öffentlichkeitsarbeit, Suche nach neuen Übungsleitern), die Organisation von Vereinsveranstaltungen sowie die Übernahme von Sonderaufgaben nach Weisung des Vorstands.
b) Der Beirat fungiert als strategisches Beratungs- und Fachgremium für den Vorstand. Der Beirat unterstützt den Vorstand insbesondere bei der Konzeption, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der gesundheitssportlichen und präventiven Vereinsangebote nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Seine Arbeit umfasst insbesondere:
• Die fachliche Beratung des Vorstands bei komplexen rechtlichen, wirtschaftlichen, steuerlichen oder sowie sportwissenschaftlichen und medizinischen Fragestellungen,
• Die Begleitung und strategische Weiterentwicklung langfristiger Vereinsprojekte
• Die Förderung der Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vertretung von Vereinsinteressen gegenüber Politik, Wirtschaft, Wissenschaft oder Dachverbänden (Repräsentationsfunktion)
• Die Unterstützung bei der Akquise von Fördermitteln, Spenden und Sponsoringgeldern
4. Die Beisitzer und Beiratsmitglieder haben bei den Sitzungen des Vorstands kein Stimmrecht. Der Vorstand entscheidet über deren Teilnahme an den Vorstandssitzungen im Einzelfall oder durch eine Geschäftsordnung.
5. Die Tätigkeit der Beisitzer und Beiratsmitglieder ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie haben lediglich Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen im Rahmen der steuerlichen Vorschriften für die Gemeinnützigkeit. Bei Bedarf können die Tätigkeiten von Beisitzern im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten gegen Zahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung (insbesondere der steuerfreien Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG) abgegolten werden. Für Mitglieder des Beirats (insbesondere bei der Erbringung komplexer rechtlicher, wirtschaftlicher, steuerlicher, sportwissenschaftlicher oder medizinischer Beratungsleistungen) kann der Vorstand den Abschluss von Dienst-, Honorar- oder Werkverträgen beschließen und eine angemessene Vergütung festlegen.

8. Sonstiges

Ergänzende Anträge oder Anregungen bitten wir fristgerecht beim Vorstand einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

Ilmenau, den 16.09.2026

Einladung PDF Download

 

Nachricht